Richtleisten

[147] Richtleisten, ein in zwei Hälften getheilter gewöhnlicher Leisten, in der Mitte mit einer Nuthe versehen, in welche ein Keil od. Bolzen getrieben werden kann; mit diesem Leisten werden zu enge Schuh erweitert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 147.
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