[219]Roderbsen, 1) Erbsen, die in ungedüngtem Boden erbaut worden sind; 2) Abgabe von Erbsen, welche in manchen Gegenden von ausgerodetem Lande an den Grundherrn gegeben werden mußte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 219.