[424]Rückenstarre, Schwerbeweglichkeit des Rückens, ohne organische Fehler, Folge eines gichtischen, rheumatischen, hämorrhoidalischen od. anderen heftigen Schmerzes od. auch eines Krampfes.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 424.