Salmannen

[796] Salmannen (v. Sala, Bezeichnung für den im altdeutschen Recht gebräuchlichen symbolischen Act bei der Auflassung der Güter), auch Manufideles, Treuhänder, Testamentarier gen., vertraute Personen, welchen bei Errichtung eines letzten Willens zunächst das Vermögen überwiesen wurde, mit dem Auftrage davon die Vermächtnisse zu berichtigen, Stiftungen anzuordnen, Schulden zu bezahlen, überhaupt den Verstorbenen in formeller Hinsicht zu vertreten. Aus den S. entwickelte sich das Institut der Testamentsexecutoren, s.d. Salmannenseigen, ein Grundstück, welches für einen S. bestellt war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 796.
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