Schänden
[89] Schänden, 1) einer Person od. Sache Schaden zufügen; 2) körperlich verletzen, verstümmeln, verunstalten; bes. aber 3) sittlich verletzen od. beschädigen, der Ehre berauben, entehren, zur Befriedigung der Wollust mißbrauchen; daher Schändung, so v.w. Nothzucht, s.d.