[101]Schatzmeister, 1) Beamter, welcher öffentliche Geldeinnahmen in Empfang nimmt u. am gehörigen Orte wieder abgibt, s. Schatz; 2) bei geschlossenen Gesellschaften so v.w. Rechnungsführer, Kassirer.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 101.