Scheda

[111] Scheda (lat., v. gr.), 1) ein abgerissenes Stück, Zettel, bes. von der Papierstaude, um darauf zu schreiben; 2) ein einzelnes Blatt, im Gegensatz zu einem Buch. Das Deminutiv Schedŭla, ein Blättchen. Pro schedula disputiren heißt auf der Universität über einzelne Themata disputiren, welche auf einem Blatt abgedruckt sind (im Gegensatz zur Disputation über eine Dissertation); 3) ein offenes Briefchen; 4) ein Erlaubnißschein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 111.
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