Scheidelatte

[118] Scheidelatte, 1) in Förderschachten Stangen, welche auf den Tonnenbretern befestigt sind, damit sich die auf- u. niedergehenden Kübel nicht berühren u. hindern; 2) (Streichlatten), bei Pochwerken u. Stampfmühlen die zwischen je zwei Stampfen angebrachten Hölzer, welche verhüten, daß die Stampfen an einander streifen; 3) Ladenhölzer), bei Poch- u. Stampfwerken quer über die Stampfen laufende, von diesen durch die Streichklammern getrennte Hölzer, welche die Stampfen beim Heben gegen seitliche Bewegung schützen; an ihnen sind auch die Streichlatten befestigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 118.
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