[235]Schlenkerbraten, Festlichkeit, in Mahlzeiten u. Tanz bestehend, welche in manchen Orten die Dienstboten anstellen, wenn sie den alten Dienst verlassen u. den neuen noch nicht angetreten haben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 235.