Schnellschiff

[353] Schnellschiff, 1) so v.w. Brigantine; 2) auf regelmäßigen Dampfschifflinien diejenigen Schiffe, welche ihren Lauf in kürzerer Zeit zurücklegen, als die gewöhnlichen Schiffe u. meist nur an den größeren Stationen anhalten, ähnlich wie die Schnellzüge (Eil-[Courier-] züge) der Eisenbahn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 353.
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