Schreibstube

[426] Schreibstube, 1) Stube neben dem Verkaufsladen der Kauf- u. Geschäftsleute, worin die Briefe u. Rechnungen gefertigt u. Handelsbücher geführt werden, meist auch die Kasse aufbewahrt wird. Bei Banquiers ist die S. zugleich der Ort, wo die gewöhnlichen Wechselgeschäfte abgemacht werden; 2) in größeren Kanzleien ein Zimmer, wo die Copisten arbeiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 426.
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