[453] Schuldisciplin (Schulzucht), alle auf Erweckung, Erhaltung, Beförderung u. Wiederherstellung des Fleißes u. Gehorsams der Schuljugend gerichtete Maßregeln. Diejenige S., welche es mit der Bestrafung der wirklichen Fehler zu thun hat, nennt man gewöhnlich Schulzucht. Grundlage der S. sind die Schulgesetze; Hauptmittel derselben: verhütende Aufsicht, Zeugnisse, Censuren, Schulstrafen u. Belohnungen (s.d.a.). Baiedow u. die Philanthropen machten in der S. andere, meist mildere Grundsätze geltend; in den Lancasterschulen bildete man eine Jury unter den Schülern. Vgl. Zerrenner, Über S, Magdeb. 1837; Gessert, Handbuch der S. für Elementarschulen, Münster 1835; Derselbe, Über Schulzucht; außerdem von Stephani, Stoy, Paulus u.a.