[854] Separiren (v. lat.), 1) trennen; 2) eine Compagniehandlung aufheben, jedoch so, daß ein od. beide Compagnons den Handel für sich fortbetreiben; 3) bei Prunkjagden, in denen mehre Thiere zusammen sind, die Thiere von einander sondern, so daß nur Füchse, Schweine, Dammhirsche, Rothwild auf einmal zum Treiben kommen; 4) Grundstücke trennen u. vertheilen, s. Separation 2).