Staatsbanken

[626] Staatsbanken, Banken, zu denen der Staat das Capital ganz od. größtentheils hergegeben hat, u. welche daher auch unter der Leitung des Staates stehen u. von Staatsbeamten verwaltet werden, im Gegensatz von Privatbanken; s.u. Banken S. 272.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 626.
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