Staatsklugheit

[634] Staatsklugheit, der Inbegriff der bei Leitung der Staatsgeschäfte zu beobachtenden Klugheitsregeln. Insoweit diese Regeln die sittliche Grundlage u. den wahren Zweck des Staates im Auge behalten, fällt der Begriff der S. mit dem der Politik (s.u. Staat) zusammen. In der Regel verbindet man aber mit dem Begriffe der S. die Nebenbedeutung, nach welcher darunter nur die Klugheitsregeln begriffen werden, bei denen auf die menschliche Schwäche u. die Benutzung günstiger Gelegenheit zur Ausführung an sich dem Staatszweck fremder od. doch nur im persönlichen Interesse des Staatsherrschers liegender Pläne speculirt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 634.
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