Stadtamt

[661] Stadtamt, im Gegensatz zu einem Landamt, dessen Sprengel sich über die Orte des Platten Landes erstreckt, dasjenige Untergericht, welches zu seinem Sprengel den Bezirk einer Stadt hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 661.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika