[662] Stadtkeller, 1) so v.w. Rathskeller, s.u. Rathhaus; 2) (Burgkeller), ein der Stadtgemeinde gehöriger Keller, gewöhnlich ein Wein- od. Bierkeller mit Restauration verbunden u. für Rechnung der Stadt verpachtet.
Adelung-1793: Stadtkeller, der