Rathhaus

[834] Rathhaus (Stadthaus), das öffentliche Gebäude einer Stadt, worin sich die städtischen Behörden zur Besorgung ihrer Geschäfte versammeln. Das R. wird meist an einem freien Platze, gewöhnlich am Marktplatze, angelegt u. in einem edlen Style erbaut. Im R. pflegt das Archiv der gerichtlichen u. Verwaltungsacten, das Hypothekenbuch, das Depositalbuch mit der Depositenkasse u. sonstigen Stadtkassen sich zu befinden. In einigen Ländern verpachtet der Rath Kaufläden u. Wein- u. Bierschank (Rathskeller) in dem untersten Stockwerk u. in den Kellern. Das größte R. befindet sich in Amsterdam, es ist beinahe 300 F. lang u. 200 F. tief.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 834.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika