[664]Stadtwachtmeister, 1) in kleinen Festungen, der das Geschäft eines Platzmajors besorgende Unteroffizier; 2) uniformirter Beamter bei dem städtischen Polizeiwesen, führt die Aufsicht über die unteren Polizeidiener.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 664.