Stadtwachtmeister

[664] Stadtwachtmeister, 1) in kleinen Festungen, der das Geschäft eines Platzmajors besorgende Unteroffizier; 2) uniformirter Beamter bei dem städtischen Polizeiwesen, führt die Aufsicht über die unteren Polizeidiener.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 664.
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