[666] Staffiren, 1) mit den nöthigen Hülfsmitteln u. Zubehör versehen; bes. 2) mit den nöthigen Kleidungsstücken versehen; 3) ein Kleid mit Tressen, Schleifen, Spitzen u. dgl. Dinge, welche die Staffirung heißen, ausputzen; 4) bei einem Kleidungsstücke das Unterfutter mittels der Staffirnaht an das Oberzeug annähen; 5) einen Hut mit Futter versehen, einfassen u. dgl.; in größeren Fabriken verrichten dies besondere Handwerker, die Hutstaffirer; 6) in einem Gemälde (bes. einem Landschafts- u. Architekturbild) Figuren (Staffage, s.d.) anbringen. Viele Landschaftsmaler ließen u. lassen sich ihre Bilder von andern Künstlern st.