Schleifen

[228] Schleifen, 1) Schneidewerkzeugen nach dem Härlen u. Anlassen eine scharfe Schneide geben, indem man sie an eine sich umdrehende Scheibe, bes. an einen Schleifstein hält. Werkzeuge, welche eine sehr feine Schneide bekommen sollen, müssen noch abgezogen, d.h., auf einem Wetzsteine od. einer Schale gewetzt (vgl. Wetzen) u. auf einem Streichriemen geglättet werden. Das Hohlschleifen, bes. bei Degen-, Messer-, vorzüglich Barbiermesserklingen, geschieht so, daß die Oberfläche der Breite nach eine flache Rinne bildet; es sind dazu kleine Schleifsteine nöthig. Bei Degenklingen dient es blos als Verzierung, od. um die Klinge leichter zu machen; 2) verschiedenen Arbeitsstücken aus Metall durch Anhalten an einen sich schnell drehenden Schleifstein od. Schleifscheibe eine bestimmte Form geben; für diesen Zweck wird das S. in neuerer Zeit häufig in Maschinenbauwerkstätten angewendet u. ersetzt das Feilen, welches mehr Zeit u. Arbeitslohn erfordert; man schleift theils naß (Naßschleifen), theils trocken (Trockenschleifen) ; das Naßschleifen liefert eine feinere Fläche, ist aber nicht überall zulässig, da man bisweilen das Rosten, z.B. bei dem S. der Nähnadeln, sorgfältig verhüten muß. Die großen Schleifsteine der Maschinenfabriken werden meist in ein Gehäuse eingeschlossen u., bes. beim Trockenschleifen, durch einen Ventilator die abgerissenen Späne u. der Steinstaub aus dem Gehäuse ausgesaugt, damit sie dem Arbeiter weniger lästig werden. Außer diesem S. zur Formgebung wenden 3) die Metallarbeiter das S. auch zur Vollendung der Oberfläche, als Vorarbeit für das Poliren, an, indem sie durch das S. auf sich drehenden Schleifsteinen od. auf Handschleifsteinen (Wetzsteinen), od. mit Kohle, od. mit einem Schleifpulver (s.d.) die Oberfläche gehörig glätten, um ihr später beim Poliren Glanz zu verleihen. So schleift man Waaren aus Kupfer, Messing, Silber erst mit Bimsstein, dann mit Kohle, dann mit englischer Erde. Beim Lackiren von Blechwaaren besteht das S. darin, daß man den getrockneten Lack mit einem auf Hutfilz aufgestrichenen, sein geschlämmten Bimssteinpulver abreibt. Auch bei Holzarbeiten kommt das S. zur Vollendung der Oberfläche vor; man schleift die abgezogenen Holzflächen mit Bimsstein, Fischhaut, Schachtelhalm, Sandpapier, Glaspapier; 4) die Drahtspitzen des Kratzenbeschlages in Spinnereien schärfen; man bedient sich dabei besonderer Kratzenschleifmaschinen, in denen mit Schmirgel überkleidete kleine Walzen (Schleiftrommeln, Schleifwalzen), od. gerade Schmirgelhölzer (Schleifbreter, Schleifhölzer), od. Leinwandhlätter (Schleiftuch) vorhanden sind u. die Spitzen schärfen; 5) Herstellung von verschiedenen ebenen od. gekrümmten Flächen an Glasgegenständen, theils für den gewöhnlichen Gebrauch, theils für optische Zwecke. Das S. von Gefäßen erfolgt auf der Schleifbank, einer kleinen Drehbank, auf deren Spindel seine Sandsteine, od. aus Schellack od. Kautschuk u. Schmirgelpulver hergestellte künstliche Schleifsteine, od. verschieden gestaltete Scheiben, Rädchen od. Stifte aus Metall, Holz od. Kork aufgesteckt u. daran das Glas geschliffen wird; auf das S. folgt ein Poliren. Ganz ähnlich ist das S. der Edelsteine, vgl. Diamant S. 106. Optische Gläser, deren Oberfläche eine mathematisch genaue Krümmung erhalten soll, schleift man auf messingenen Schleifschalen aus freier Hand od. auf einer drehbankartigen Schleifmaschine mit Schmirgel u. Wasser; 6) Tonart des Balzens des Auerhahns, s.d. c); 7) einen Buchstaben ohne Anstoß mit einem andern zusammensprechen, z.B. das b mit s in Leibes; 8) bezeichnet den Vortrag, wo mehre Töne ohne Unterbrechung mit einander verbunden werden, s. Bindung, vgl. Schleifer 5); 9) einen Körper auf einer Fläche hinziehen; 10) eine Last unmittelbar auf der Erde od. auf einer einfachen Unterlage fortziehen; 11) beim Fischfang mit dem an einer langen Stange befestigten Schleifbamen hart auf dem Boden hinstreichen; 12) s.u. Seife; 13) einen Schornstein in schiefer Richtung fortführen; 14) überhaupt einem Gegenstande eine schiefe Richtung geben; 15) so v.w. zerstören, ein Haus, eine Mauer, bes. eine Festung; das Zerstören der Festungswerke eines Platzes geschieht entweder, um einen eroberten feindlichen Platz möglichst widerstandslos zu machen, od. um einen eigenen Platz zu demoliren. Im erstern Falle verfährt man durch Sprengen mit Pulver; man sucht dabei hauptsächlich die bombenfesten Räume zu zerstören, die Futtermauer in den Graben zu stürzen u. überhaupt der Wiederherstellung eines Platzes die größtmöglichen Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Im letztern Falle schüttet man die Gräben nur zu, läßt aber das Mauerwerk womöglich unzerstört.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 228.
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