[933]Strohwittwe, 1) eine Ehefrau, deren Ehegatte auf einige Zeit durch Reisen, auswärtige Geschäfte etc. von ihr getrennt ist; ebenso gegenseits Strohwittwer; 2) ehemals eine unehelich geschwängerte Weibsperson.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 933.