Symmorien

[139] Symmorien (v. gr.), in Athen 1) seit 378 v. Chr. Abtheilungen von je 60 Bürgern von verschiedenem Vermögen, welche aber in ihrer Gesammtheit gleiche Steuersummen entrichteten. Die Reichsten hatten die Verpflichtung etwa nöthig werdende Vorschüsse zu zahlen; 2) seit 358 v. Chr. 20 Abtheilungen, von jeder Phyle zwei, zur Ausrüstung von Trieren; die S. theilten sich wieder in Unterabtheilungen, Syntelien, von höchstens 16 Personen, welche zusammen 1 Triere ausrüsteten; s. Trierarchie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 139.
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