[321]Tekias-Kaph, bei den Juden die Sitte, daß sich die Väter der Brautleute nach Aufsetzung des Heirathscontractes in Gegenwart von zwei od. drei fremden Zeugen zur Bekräftigung des Contractes die Hände geben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 321.