[601] Timēma (gr.), 1) Schätzung, Schätzungswerth, Werth; 2) die Vermögenstaxe u. die darnach festgestellte Steuerklasse; 3) das Vermögensverhältniß u. die demselben entsprechende Steuerquote, die Einkommensteuer; s. Athen (Ant.) II.; 4) die von dem Kläger beantragte u. von dem Richter zuerkannte Strafe.