Tischlerverband

[617] Tischlerverband, Verbindung einzelner Holzstücken zu einem Ganzen, wie sie bei Tischlerarbeiten vorkommt, u. deren Wesen auf einer eigenthümlichen Formung der einzelnen Theile beruht; es gehören hierher bes. die Verbindung durch Schwalbenschwanz, durch Rahmen u. Füllung, durch Zapfen u. Nuth, durch Zapfen u. Keil od. Nägel, durch Nuth u. Feder od. Spund, durch Zusammenblattung, Zusammenschlitzung, Verzapfung u. Verzinkung bei Eckverbindungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 617.
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