[755] Transĭto (ital.), der Durchgang der Waaren durch ein Land od. eine Stadt; daher Transitogüter, welche aus einem fremden Lande kommen u. wieder in das Ausland gehen. Transitohandel (Durchfuhrhandel), s.u. Handel III. E) c). Transitozoll, die landesherrlichen od. städtischen Abgaben von Transitogütern, s. Zoll.