[144]Ultimātum (v. lat.), 1) die letzten Vorschläge, Welche bei einer diplomatischen Unterhandlung gemacht werden u. bei denen man fest stehen zu bleiben erklärt; überhaupt 2) die letzten Vorschläge in einer Verhandlung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 144.