Verspaken
[521] Verspaken, 1) vom Holze, wenn durch Nässe u. Luft die substantiellen Theile desselben ausgezogen werden u. es dadurch mürber u. weicher wird, verwittert, verdirbt; 2) durch Luft u. Hitze zusammentrocknen, bersten, undicht werden; 3) so v. w. leck werden.