Waggerechtigkeit

[744] Waggerechtigkeit, das mit dem Marktrecht gewöhnlich verbundene Recht eine öffentliche Wage zu halten, auf welcher die Hauptconsumtions- u. Handelsgegenstände gewogen werden müssen, z.B. Mehl, Heu, Wolle etc.; die Vergütung hierfür heißt Waggeld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 744.
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