Wickelmaschine

[160] Wickelmaschine, 1) Maschine, welche das Auf- u. Abwinden eines Gegenstandes erleichtert; auch in der Cigarrenfabrikation hat man zwei W-n angewendet, von welchen die eine die Blätter zu einem Kern (Einlage) zusammenrollt, worauf die zweite diesen Kern mit den Deckblättern überwickelt (deckt), wobei durch Handarbeit nachgeholfen u. die letzte Vollendung gegeben wird; eine geübte Arbeiterin liefert auf dieser Maschine 1800–2000 Stück in 12 Stunden; 2) Maschine zum Aufwickeln des Garns od. Zwirns auf Knäuel; 3) so v.w. Seidenwickelmaschine, s.u. Spulen c); 4) so v.w. Wattenmaschine, vgl. Baumwolle III A).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 160.
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