[559] Zeitmesser, 1) so v.w. Uhr u. Chronometer; 2) (musikalischer Z.), ein Pendel, welches den Takt genau angibt u. beliebig gestellt werden kann, wenn dieser geändert werden soll.
Adelung-1793: Zeitmesser, der
Brockhaus-1809: Der Zeitmesser
Brockhaus-1911: Zeitmesser
Herder-1854: Zeitmesser
Meyers-1905: Zeitmesser