[754] Zuschlagen, 1) so v.w. Zudämmen; 2) in Auctionen durch einen Schlag (Zuschlag) zu erkennen geben, daß der, welcher das letzte Gebot gethan hat, den zu versteigernden Gegenstand erhalte; 3) (Hüttenw.), den Zuschlag (s.d. 3) geben; 4) beim Schmieden mit schweren Hämmern auf das zu schmiedende Stück schlagen, wie es der Meister od. Schmied andeutet; hat der das Eisen wendende u. das Schmieden leitende Schmied mehre Zuschläger als Gehülfen, so müssen deren Schläge in regelmäßigem Tact folgen, damit nicht die Hämmer auf einander treffen.