Zwangtreiben

[758] Zwangtreiben, bei einem Hauptjagen das letzte Treiben zunächst an der Kammer, wobei das Wild in einem kleinen Raume zusammen gebracht wird, aus welchem es in die Kammer gejagt werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 758.
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