Zwangweste

[758] Zwangweste, in Zucht- u. Irrenhäusern eine Weste von Leder, in welche sich unbändig Benehmende gekleidet werden. Sie hindert dieselben nämlich die Hände zusammenzubringen u. überhaupt die Arme frei zu bewegen, wodurch es ihnen unmöglich gemacht ist sich u. Andern Übles zuzufügen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 758.
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