[777] Zwischenurtheil (Sententia interlocutoria), ein Erkenntniß, welches durch Entscheidung einzelner Streitpunkte, welche für die endliche Entscheidung von Wichtigkeit sind, z.B. durch Festsetzung des Beweisthemas, die letztere vorbereitet, s.u. Urtheil S. 299.[777]