[49] Ladestraße (cart road; trottoir de chargement; marciapiede di caricamento) nennt man die neben einem Freiladegleise gelegene Straße; vielfach bezeichnet man auch die an den Güterschuppen entlang führenden Straßen als L. Sie werden bei schwerem Verkehr durch Steinpflaster, bei leichtem dagegen durch Schotter befestigt; auch im letzten Falle ist es zweckmäßig, einen Streifen von 34 m Breite an der Ladekante entlang einzupflastern, wobei vielfach Kleinpflaster genügt. Die Oberfläche der L. liegt in Deutschland meist 1020 cm über Schienenoberkante. Über die Breite der L. neben Freiladegleisen s.d. Vor Güterschuppen sollten L. mindestens eine Breite von 10 m besitzen. Liegt auf der einen Seite der Güterschuppen, auf der andern ein Freiladegleis, so empfiehlt es sich, zwischen der Ladebühne und der Mitte des Gleises einen Abstand von 1622 m einzuhalten. Bei L., die so schmal sind, daß das Wenden der Fuhrwerke nicht möglich ist, müssen besondere Wendeplätze angelegt werden, deren Durchmesser für gewöhnliche Verhältnisse mindestens 14 m betragen sollte. Für landwirtschaftliches Fuhrwerk können jedoch noch größere Abmessungen von 1718 m, für Langholzfuhrwerk 20 m und mehr nötig werden.
Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909.
Oder.