[223] Vorortzug (suburban train; train banlieue; treno locale o di circonvallazione o di cintura), ein Personenzug (s.d.), der dem Geschäfts-, Wohn- oder Ausflugverkehr zwischen einer Stadt und ihren Vororten dient. Um die Verweisung dieses Verkehrs auf besondere Züge wirtschaftlich zu rechtfertigen, muß er einen verhältnismäßig großen Umfang besitzen. V. verkehren deshalb nur auf den in die großen Städte eingeführten Bahnstrecken, sei es daß diese gleichzeitig dem Fernverkehr dienen oder für den Vorort- oder Stadtverkehr besonders erbaut sind (s. Betriebssystem). Die Bezeichnung als V. ist nötig, um die Züge gegenüber den übrigen Zügen, also auf Fernbahnen gegenüber den Fernpersonen- und Schnellzügen und auf Stadtbahnen (s.d.) gegenüber den dem inneren Stadtverkehr dienenden Zügen kenntlich zu machen. Auf Vorortbahnen, auf denen nur V. verkehren, kann die Bezeichnung V. in der Regel entfallen. Sie ist aber nicht zu entbehren, sobald für die Bildung und Beförderung der V. besondere Bestimmungen oder für die Fahrpreise ermäßigte Tarifsätze gelten, wie dies bei den in Berlin einmündenden Bahnstrecken der Fall ist. Beim Ausbau der Berliner Bahnanlagen ist man zwar bemüht gewesen, den ermäßigte Fahrpreise genießenden Vorortverkehr derart vom Fernverkehr zu trennen, daß die V. besondere Gleise und Bahnsteige zugewiesen erhalten. Trotzdem hat sich aber der Verkehr von V. auf den Gleisen des Fernverkehrs bis jetzt nicht ganz vermeiden lassen. In solchen Fällen müssen die V. als solche deutlich gekennzeichnet werden, um bei den Reisenden keine Zweifel über die Gültigkeit der Fahrkarten aufkommen zu lassen. Die V. werden dann nicht nur im Fahrplan als solche bezeichnet, sondern es werden auch an den Zügen Schilder im Berliner Verkehr vorn an der Lokomotive oder seitlich an den Wagen angebracht, die den Zug als V. kenntlich machen. Nur wenn Verwechslungen ausgeschlossen sind, wie z.B. im Zugverkehr der Wannseebahn, auf der nur V. verkehren, unterbleibt diese Bezeichnung. Es genügt dann die Bekanntgabe des Bestimmungsortes des Zuges.
Da die V. einer Strecke in der Regel gleichen Verkehrs- und Beförderungsbedingungen entsprechen, so ergeben sich für ihren Fahrplan (s.d.) meist gleiche Fahrzeiten und Aufenthalte. Auf Bahnstrecken mit reinem Vorortverkehr führt dies zum starren Fahrplan (s. Betriebssystem und Stadtschnellbahnen). Auf Strecken mit Fern- und Vorortverkehr sucht man für die V. wenigstens annähernd den starren Fahrplan zu erreichen, besonders durch die Wahl gleicher Minutenziffern für die Abfahrt, damit diese sich dem Gedächtnis leichter einprägen. Zur Vereinfachung und Erhöhung der Betriebsleistungen ist möglichste Einschränkung der Zahl der Wagenklassen sehr erwünscht. Hierdurch wird ebenso wie durch die Bauart der für V. bestimmten Wagen, die ein schnelles Ein- und Aussteigen gestatten muß, die Abfertigung der V. erleichtert. Die engen Beziehungen zwischen dem Vorort- und dem übrigen Verkehr, die Verkehrsgewohnheiten der Bevölkerung sowie die Rücksicht auf die vorhandenen Wagenbestände haben die Einführung einer Einheitsklasse in den deutschen V., die mit der Tarifbildung eng verknüpft ist, bisher verhindert. Die mit Ausdehnung der elektrischen Zugförderung verbundene Neubeschaffung von Wagen wird voraussichtlich auch zur Einführung einer Einheitsklasse in dem V. Anlaß geben.
In Berlin (s. Berliner Stadtbahn und Berliner Hoch- und Untergrundbahn) und Hamburg verkehren die V., abgesehen von den dem Arbeiterverkehr dienenden Zügen III. Klasse, mit Wagen II. und III. Klasse, deren Abteile in solche für Raucher und Nichtraucher[223] eingeteilt sind, während die Wagen III. Klasse außerdem Abteile für Reisende mit Traglasten (s.d.), für Reisende mit Hunden und seit dem Kriege auch Abteile für Kriegsverletzte führen. In Dresden sind die V. aus Wagen mit 3 Klassen, der II. bis IV. und und in München aus Wagen mit II. und IV. Klasse, zum großen Teil aber nur aus Wagen IV. Klasse gebildet; daß hier die Ausrüstung der V. mit nur einer Klasse am weitesten vorgeschritten ist, erklärt sich aus der Vorliebe der Bevölkerung für die Benützung der bei der deutschen Tarifreform vom 1. Mai 1907 in den bayerischen Personenzügen eingeführten sog. III b Klasse, der jetzigen IV. Klasse.
Zur Beschleunigung der Zugabfertigung und besseren Platzausnutzung wurde wieder holt versucht, auf die Mitführung besonderer Abteile für Raucher wenigstens in einer der Wagenklassen zu verzichten. Den Versuchen wurde bisher in Deutschland ein so heftiger Widerstand der Reisenden entgegengesetzt, daß die Betriebsverwaltungen sich genötigt sahen, von ihrer Fortsetzung abzusehen. Soweit in den V. mit Gepäck- oder Eilgutverkehr gerechnet werden muß, werden ihnen Gepäckwagen (s.d.) beigestellt oder es werden zur Einschränkung der Zugbelastung (s. Nutzlast) in den Personenwagen ähnlich wie in den leichten Zügen (s.d.) oder in den Triebwagen (s.d.) besondere Gepäckabteile vorgehalten, die dann auch für den Aufenthalt des Zugbegleiters dienen können.
Ob die in erster Linie für den Fernverkehr auf Hauptbahnen bestimmten Vorschriften der EBBO. und der EVO. für den Verkehr der V. einer Erleichterung bedürfen, bestimmt die Aufsichtsbehörde. Für den Berliner Vorortverkehr sind sie durch die »Bestimmungen über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Berliner Stadt-, Ring- und Vorortverkehr« getroffen.
Breusing.