Partitur

[879] Partitur. (Musik)

Ein geschriebenes Tonstük, in dem alle dazu gehörige Stimmen, jede auf ihrem besonderen System, mit ihrem Schlüssel bezeichnet, unter einander stehen. Die Partitur wird einem ausgeschriebenen Stük entgegengesezt, in welchem jede Stimme, blos zum Gebrauch derer, die sie vorzutragen haben, besonders, und allein gesezt ist. Die Partitur wird so geschrieben, daß von unten auf die Liniensysteme in der Ordnung übereinanderfolgen, in welcher sie in dem allgemeinen System der Töne stehen. Der Deutlichkeit halber müssen die Stimmen so geschrieben seyn, daß nicht nur ganze Takte, sondern auch die Haupttheile derselben durch alle Stimmen senkelrecht aufeinandertreffen. Wenn das Tonstük so geschrieben ist, so läßt sich darin alles mit einem Blik übersehen, und ein Kenner kann, ohne es gehört zu haben, von seinem Werth urtheilen, welches bey einem ausgeschriebenen Stük sehr mühesam wäre. Bey der Aufführung des Stüks muß der Capellmeister, Concertmeister, oder wer sonst an seiner Stelle der Aufführung vorsteht, die Partitur vor sich haben, damit er sogleich jeden Fehler, in welcher Stimme er begangen wird, bemerken, und so viel möglich dem weitern Einreißen desselben zuvorkommen könne. Bloße Liebhaber oder ausführende Virtuosen, die Tonstüke zum Aufführen besizen, müssen sie ausgeschrieben; Tonsezer aber, die sie zum Studiren brauchen, in Partitur haben.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 2. Leipzig 1774, S. 879.
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