1. Gefechte und Schildereien muss man von fern ansehen. – Winckler, IV, 3.
2. Manch Gefecht ist ungerecht.
3. Wenn das Gefecht anfängt, und wenn es aufhört, kommt man stets ungelegen.
4. Im Gefecht schweigt das Recht.
Lat.: Silent leges inter arma. (Egeria, 281.)