Wess Gestade näher ist, dess der Werder. – Graf, 103, 210.
Spricht den Grundsatz aus, dass die Inseln oder Werder, die in einem Fluss durch Abspülen oder Anschwemmen entstehen, dem gehören sollen, dessen Ufer sie am nächsten liegen. (S. ⇒ Grenzen.)
Mhd.: Welcher stad daz ner ist, der gebord der werder. (Ortloff, V, 3.)