Leibhuhn folgt dem Unfreien allenthalben. – Graf, 60, 251; Dreyer, III, 1313.
Das Leibhuhn bezeichnet die Abgabe der Hörigen an ihren Schutzherrn, und das Sprichwort drückt die Rechtsansicht aus, dass die Freiheit nicht so wie die Hörigkeit (s. ⇒ Luft) ersessen werden kann, sondern dass die Pflicht dem Unfreien überall hinfolge.