Gegen den, der Offenbares anführt, gibt es keinen Widerspruch. – Graf, 454, 458.
Das Gemeinkundige (Notorische), was nicht blos auf Hörensagen, wie das Gerücht, sondern auf der allgemeinen [1122] Ueberzeugung und Wissenschaft beruht, gewährt Gewissheit, sobald es angeführt wird, und kann nur selten oder nie durch Gegenbeweis mehr oder weniger erschüttert werden.
Altfries.: Tho jeens dyn jen, der een openbeerheet byseckt, is neen playtien. (Hettema, XIII, 28.)