*1. Einen ins Schlepptau nehmen.
Ihn dahin bringen, wohin er ohne fremden Einfluss, fremde Unterstützung nicht gelangt wäre. Aus der Schiffersprache, wo das Schlepptau, an ein grösseres Schiff befestigt, ein anderes, das dessen bedarf, mit fortzieht.
Holl.: Hij neemt hem op het sleeptouw. (Harrebomée, II, 341b.)
*2. Ênen upt Slêptau krigen. (Holst.) – Schütze, IV, 117.