Es hat jedermann ein freies Schurffen. – Eisenhart, 216; Eiselein, 557; Hillebrand, 56, 79; Runde, 166; Simrock, 9283; Graf, 129, 360.
Im Bergbau heisst Schürfen das erste Suchen der Gänge und Mineraladern. Das Sprichwort sagt nun, dass bei frei erklärtem Bergbau dies Suchen jedem zusteht, der von der Bergbehörde einen Schürfschein erworben hat. (Vgl. Weiske, Rechtslexikon, I, 944.)