Thürlein

*1. Einem das hintere Thürl offen lassen. (Niederösterreich.)

Ihn verächtlich behandeln. Bewirbt sich z.B. ein junger Mann um ein Mädchen, und sie zieht einen andern vor, so hat sie ihm das hinter Thürl offen gelassen.


*2. Hinter das Thürlein treten.Luther's Tischr., 148a.

Zurücktreten, sein Recht andern überlassen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1201.
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