Wahrschaft ist Mannschaft. – Graf, 468, 587.
Bei dem altdeutschen Rechtsverfahren war es für jedermann wünschenswerth, immer die erforderliche Anzahl Eideshelfer in Bereitschaft zu haben, mit Hülfe deren er seine angefochtene Unschuld herstellen oder den Gegner überwinden konnte. Sie waren für jeden die Mannschaft zur Vertheidigung und zur Gewinnung des Rechtssieges.
Fries.: Warschop dat is mannschop. (Richthofen, 570, 17.)