Zwingherr

* Er ist ein Zwingherr.

Zum Andenken an die Zwingherren nannte man in der Schweiz jede Magistratsperson so, welche mehr Gewalt ausübt, als sich unter Freien gebührt.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 676.
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