[969] Räuchern, verb. reg. act. et neutr. welches im letzten Falle das Hülfswort haben erfordert, den Rauch an etwas gehen lassen. 1. Überhaupt. In einem Zimmer räuchern, einen Rauch in demselben machen; als ein Neutrum. Mit Wachholderbeeren räuchern. In Pestzeiten werden die Briefe und Waaren geräuchert. Ein krankes Glied des Leibes räuchern. Sich räuchern. 2. In engerer Bedeutung. 1) Einen wohlriechenden Rauch machen, so wohl absolute, räuchern, als auch mit Beysätzen, in einem Zimmer räuchern; mit Mastix, mit Bernstein räuchern. So fern das Räuchern ehedem ein Stück der gesellschaftlichen Höflichkeit so wohl, als der gottesdienstlichen Verehrung war, und noch ist, wird es auch mit der dritten Endung der Person verbunden. Einem räuchern. Dem Herrn räuchern, 2 Chron. 26, 18. Den Göttern, Kön. 1, 8. Aber statt der vierten Endung der Sache, gutes Räuchwerk räuchern, 2 Chron. 2, 4, gebraucht man lieber das Vorwort mit. 2) Vermittelst des Holzrauches, oder im Holzrauche trocknen. Fleisch, Würste, Fische räuchern. Geräuchertes Fleisch, geräucherte Schinken. Im Nieders. rökern. In Baiern ist dafür selchen, in der Oberpfalz dörren, und in andern Oberdeutschen Gegenden schwelchen üblich, von welk, eigentlich welken.
So auch das Räuchern, statt des ungewöhnlichern Räucherung.
Anm. Räuchern ist das Intensivum oder Frequentativum des im Hochdeutschen veralteten Zeitwortes räuchen, welches das Activum von dem Neutro rauchen ist, und eigentlich einen Rauch machen bedeutet. Es kommt noch bey dem Hans Sachs vor:
Mit edlem reuchwerk wol durchreucht.
Auch Ottfried hat rouhen in dieser Bedeutung, und im Schwed. ist röka räuchern, und ryka dampfen.