Werft (1), das

[1501] 1. Das Wêrft, des -es, plur. die -e, diejenige Anstalt an einem schiffreichen Wasser, wo Schiffe gebauet und ausgebessert werden; auch das Schiffswerft. Im Nieders. und Holländ. Warf, und Werf, im Schwed. Hvarf. Es bedeutet, so wie Werd und Werder, eigentlich einen erhöheten Ort, und ist von diesen nur in der Ableitungssylbe unterschieden. Im Angelsächsischen ist Wharfa, das Ufer, und das Nieders. Warf bedeutet nicht allein einen jeden Hügel, sondern auch ein durch Bollwerk befestigtes Ufer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1501.
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